A. Mit Gesuch vom 7. Oktober 2019 beantragte A.________ bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, Opferhilfestelle, die Ausrichtung von Leistungen nach Opferhilfegesetz. Namentlich beantragte er die Zusprechung einer Genugtuung sowie die Übernahme von Kosten eines bevorstehenden Zivilprozesses mit einem Streitwert von Fr. 30'000.– im Umfang von Fr. 20'000.–. Diese Kosten bestehen aus den Kosten für den eigenen Anwalt, den Gerichtskosten sowie einer Sicherheitsleistung für eine allfällige Parteientschädigung für den Fall des Unterliegens im Zivilprozess. Das Gesuch geht zurück auf einen Arbeitsunfall vom 27. September 2006, bei welchem A.________ bei der Arbeit für die C.__