Weiter führte der Kammervorsitzende in Berücksichtigung des anzuerkennenden wissenschaftlichen Interesses des Gesuchstellers am Beweiswert vornehmlich von polydisziplinären Gutachten aus, dass im Jahr 2017 die sozialversicherungsrechtliche Kammer 55 invalidenversicherungsrechtliche Urteile gefällt habe, wovon 19 Fälle von der Anwaltskanzlei des Gesuchstellers vertreten worden seien. Von den verbleibenden 36 Fällen sei nur in einem Fall der Beweiswert polydisziplinärer Gutachten umstritten gewesen; in weiteren drei Fällen sei ein polydisziplinäres Gutachten jedenfalls gewürdigt worden, ohne aber direkt umstritten gewesen zu sein.