Verwaltungsgerichts mit, dass das Verwaltungsgericht mit Hilfe einer 2019 erworbenen neuen Software sämtliche ab dem 1. Januar 2020 gefällten Entscheide anonymisiere und diese ab Mitte Jahr fortlaufend auf einer öffentlich zugänglichen Datenbank veröffentlichen werde. Insbesondere würden bei der Anonymisierung der sozialversicherungsrechtlichen Urteile zwar die Namen einzelner Ärzte anonymisiert, nicht aber im Falle polydisziplinärer Gutachten die Namen der betreffenden Gutachterstellen.