B Mit Schreiben vom 17. April 2018 teilte der Kammervorsitzende dem Gesuchsteller mit, dass das Gericht über sein Gesuch im Anschluss an die Erledigung des beim Gericht hängigen Verfahrens V 2018 35 (Beschwerde der IV-Stelle Zug gegen den Gesuchsteller und den Regierungsrat betreffend Öffentlichkeitsgesetz [Zugang zu Dokumenten der IV-Stelle]) entscheiden werde, weil jenes Verfahren dem Gericht die Gelegenheit biete, sich grundsätzlich mit Fragen, die auch vom Gesuchsteller aufgeworfen würden, zu befassen. Mit Verfügung vom 20. Januar 2020 konnte jenes Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde als gegenstandslos geworden abgeschrieben werden.