A. Mit Eingabe vom 21. Februar 2017 ersuchte Rechtsanwalt A.________ das Verwaltungsgericht, ihm kostenlos sämtliche invalidenversicherungsrechtlichen Urteile der letzten drei Jahre anonymisiert zuzustellen bzw. diese öffentlich zugänglich zu machen; zudem seien sämtliche Urteile zukünftig zu publizieren. Auf das Schreiben des Kammervorsitzenden vom 21. Dezember 2017 erklärte der Gesuchsteller mit Eingabe vom 15. Februar 2018, dass er seine Anfrage auf das Jahr 2017 begrenze und sich ausschliesslich für Urteile interessiere, in denen der Beweiswert eines IV-Gutachtens fraglich gewesen sei, womit die Auswahl weiter eingeschränkt werden könne.