bestes Ackerland (max. 100 Bodenpunkte) im Geltungsbereich des BGBB Fr. 12.–/m2 ein (vgl. Gutachten vom 31. Oktober 2016, Ziff. 2.1, S. 8). Bei der Verkehrswertberechnung ging er für die abzutretende Fläche von einer höchsten Bodenpunktezahl von 90 Punkten (Klimazone B5) aus und schloss auf einen Verkehrswert von Fr. 10.80/m2 (Ziff. 4.1, S. 14). Er reduzierte somit den Höchstpreis um 10 %. Die Vorinstanz setzte dagegen bei der Bemessung des Grundstückpreises den Höchstbetrag von Fr. 88.– m2 ein bei einem Grundpreis von Fr. 80.– und einem möglichen Tiefstpreis von Fr. 72.–. Sie übernahm somit in ihrem Entscheid die vom Gutachter eingesetzte Reduktion nicht.