2. 2.1 Mit Urteil vom 31. Januar 2018 setzte die Schätzungskommission die Entschädigung des enteigneten Beschwerdegegners 1 für die Abtretung seiner Rechte sowie die Auflösung des Pachtvertrages auf insgesamt Fr. 539'591.– fest. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Fr. 346'280.– für die formell enteigneten 3'935 Quadratmeter Landwirtschaftsland sowie aus Fr. 193'311.– als Entschädigung für die aus der Enteignung folgenden Bewirtschaftungsnachteile.