Zweiteilung schwerwiegend veränderten und deren Bewirtschaftung verunmöglichten oder erschwerten. Die Schätzungskommission habe mit Publikation im Amtsblatt vom 26. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der Kanton Zug sie ersucht habe, das Verfahren für die formelle Enteignung für den Bau der Tangente in den Gemeinden Zug, Baar und Menzingen vorsorglich einzuleiten. Diesem Begehren sei stattgegeben worden. Angesichts dessen könne von einem freiwilligen Verkauf der betroffenen Grundeigentümer keine Rede sein. Niemand hätte sich der Enteignung entziehen können.