Sie übertrug ihm die Aufgaben, die Interessen von A.________ im enteignungsrechtlichen und im verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren umfassend wahrzunehmen und ihn umfassend zu vertreten, erteilte ihm die Kompetenz zur Entgegennahme von Zahlungen sowie die Prozessvollmacht mit Substitutionsrecht. Am 7. Februar 2019 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben.