Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Auftrag gegeben worden sei, sowie auf den Auszug Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG), Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage vom 2. Juni 2017. Weiter führte er das Urteil BGer 1C_414/2016 vom 27. März 2017 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich VR.2015.00002 vom 23. Juni 2016 an. C. Nachdem A.________ postalisch nicht erreicht werden konnte, wurde er mittels Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug zur Einreichung einer Vernehmlassung eingeladen.