B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 13. März 2018 beantragte der Regierungsrat des Kantons Zug, das Urteil der Schätzungskommission vom 31. Januar 2018 sei insofern aufzuheben, als die Entschädigung für die enteignete Landfläche von 3'935 m2 gestützt auf den Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone vom 24. September 2009 mit Fr. 88.–/m2 festgesetzt worden sei. Die Entschädigung sei aufgrund des im Gutachten von E.________ vom 31. Oktober 2016 ermittelten Verkehrswerts von Fr. 10.80/m2 auf total Fr. 42'498.– festzusetzen. Als Folge dieser Anträge seien die Dispositivziffern 1, 4 und 6 neu zu formulieren resp.