Höhe von insgesamt Fr. 193'311.– zu bezahlen (Ziff. 5). In den Ziffern 4 (betreffend Fr. 346'280.– für die enteignete Fläche), 5 (für die Nachteile im Betrag von Fr. 193'311.–) und 6 (Gesamtbetrag) wurden die Zahlungsmodalitäten resp. Verzinsungspflichten festgelegt. Die Kosten des Schätzungsverfahrens von Fr. 8'000.– und die Auslagen für das Gutachten vom 31. Oktober 2016 in der Höhe von Fr. 8'524.45, das Ergänzungsgutachten vom 10. Oktober 2017 und den weiteren Aufwand des Gutachters im Betrag von Fr. 1'905.30, insgesamt Fr. 18'429.75, wurden dem Enteigner auferlegt (Ziff. 7).