Während des laufenden Enteignungsverfahrens bot die Baudirektion A.________ an, einen Vorvertrag zum Abschluss eines Tausch-, Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrages (Fassung vom 12. Februar 2014) sowie einen Vertrag über die Duldung von ökologischen Pflichtmassnahmen (Version vom 16. Juni 2010) zu unterzeichnen. Als Entschädigung für das abzutretende Mehrmass von 3'125 m2 bot sie einen Basispreis von Fr. 88.–/m2 an. Zum Vertragsabschluss kam es nie. Am 2. Mai 2016 teilte die Baudirektion der Schätzungskommission mit, dass das Entschädigungsangebot nur für den Fall einer einvernehmlichen Einigung gegeben worden sei.