Weiter beantragte er, auf eine Einigungsverhandlung zu verzichten und den Kanton Zug auf dem Grundstück vorzeitig in den Besitz einzuweisen. A.________ habe nie Gebrauch gemacht von Gesprächsangeboten und sei landesabwesend. In der Folge leitete die Schätzungskommission das Verfahren ein, orientierte A.________ brieflich und mittels Publikation im Amtsblatt über die Begehren des Regierungsrates und gab ihm diverse Gelegenheiten zu Stellungnahmen. A.________ äusserte sich weder schriftlich, noch nahm er an Verhandlungen teil. Während des laufenden Enteignungsverfahrens bot die Baudirektion A.___