1. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen, als der Beschwerdeführer angewiesen wird, innert drei Monaten seit Rechtskraft dieses Beschwerdeentscheids auf seine Kosten eine stabile Absturzsicherung im Sinne der Erwägungen entlang des GS Nr. H.________ im Grenzbereich zum GS Nrn. O.________ bis hinunter zur Grundstücksgrenze zwischen den GS J.________ zu erstellen.