Da es sich um ein Baubewilligungsverfahren handelt, kann nicht darauf verzichtet werden, dass nach Rechtskraft dieses Urteils und Abschluss der Erstellungsarbeiten eine behördliche Kontrolle durch die Baubewilligungsbehörde stattzufinden hat. Diese notwendige Bauabnahme ist zweifellos auch der Erbengemeinschaft zu eröffnen. Sollte sich der erstellte Zaun als ungenügend erweisen, d.h. von den in diesem Verfahren als unverzichtbar erachteten Vorgaben abweichen, hätte die Baubewilligungsbehörde eine Nachbesserung zu verlangen. Dem Beschwerdeführer als Bauherrn wird nahegelegt, im Interesse aller Beteiligten sowohl die Eigentümerschaften der GS J.___