Die verschiedentlich erwähnten SIA- und BFU-Richtlinien an eine Absturzsicherung kommen als Auslegungshilfe nicht in Frage, so verständlich deren Anrufung durch die Erbengemeinschaft ist. Die Norm SIA 358 befasst sich mit der Projektierung von Schutzelementen, d.h. der Planung von Geländern und Brüstungen. Diese Schutzelemente sollen so positioniert und gestaltet werden, dass sie gegen konkrete Gefährdungen in Hochbauten und an deren Zugängen Schutz bieten können. Da sie sich explizit auf Hochbauten beziehen, sind sie hier nicht anwendbar.