Der Regierungsrat hat den Bauherrn verpflichtet, eine «stabile Absturzsicherung» zu erstellen, die gemäss den Erwägungen «allenfalls» aus Metallpfosten und Maschendraht» bestehen kann. Die Erbengemeinschaft beantragte den Bau eines Maschendraht-Gitterzauns bzw. jedenfalls einer stabileren Konstruktion als den von der Stadt abgenommenen Holzlattenzaun, indem sie sich u.a. auf SIA-Normen berief. Ganz offensichtlich würde die in der Abmachung vom 5. Juni 2008 vereinbarte Anpflanzung eines Lebhages jedenfalls unter den heute bestehenden Verhältnissen als Absturzsicherung keinesfalls genügen.