4.5 Was die ebenfalls umstrittene Qualität bzw. Materialisierung des erforderlichen Zauns als Absturzsicherung betrifft, so hatte der Stadtrat am 20. Juni 2011 lediglich eine Absturzsicherung verlangt, ohne Qualitätsanforderungen zu statuieren. Am 4. Juni 2013 hat er den bestehenden Holzlattenzaun als ausreichend erachtet. Der Regierungsrat hat den Bauherrn verpflichtet, eine «stabile Absturzsicherung» zu erstellen, die gemäss den Erwägungen «allenfalls» aus Metallpfosten und Maschendraht» bestehen kann.