Bauvorhaben stehen, aber eine erhebliche Belastung für den Bauherrn bedeuten würde. Auch die kantonale Baudirektion betonte am Augenschein, dem Regierungsrat sei es ganz klar um die Sicherung zwischen den beiden Grundstücken entsprechend den durch den Neubau verursachten Geländeveränderungen gegangen. Eine unverhältnismässige Anordnung entspricht einer vom Verwaltungsgericht aufzuhebenden Rechtsverletzung. Die Begrenzung der Zaunlänge bis zur leicht feststellbaren Grundstücksgrenze zwischen den GS J.________ bedeutet ihrerseits eine klare und einfach zu kontrollierende Anordnung. Weitere Ansprüche – etwa bezüglich des Vermeidens des Eindringens von Vieh auf die GS J.___