Weidezaun besteht, womit eine Länge von insgesamt 30 – 35 m (Aussage des Bauherrn am Augenschein) erreicht wird. Wie klar ersichtlich war, erstreckt sich der Zaun, dessen Anfang schon oberhalb des Gebäudes Z.________ liegt, nicht bis zum Ende der Gebäudeflucht dieser Baute hinunter und auch nicht bis zum Ende der Grenzlinie zwischen den GS M.________ und nicht hinunter bis zum Ende der Grenze zu GS P.________.