Aber auch grosses wie kleines Vieh, das auf der betreffenden Weide regelmässig weidet, wie am Augenschein geschildert wurde und was den Friedhofsbesuchern wie den Passanten der F.________strasse und des Y.________wegs wohlbekannt ist, ist zweifellos gefährdet. Stellt somit dieser Geländeabschnitt als Folge einer Baubewilligung in seinem nicht oder ungenügend gesicherten Zustand eine konkrete Gefahrenquelle für Mensch und Tier mit nicht zu vernachlässigender Unfallwahrscheinlichkeit dar, müssen diese Gefahren auf Anordnung der Bewilligungsbehörden auf ein vernünftiges, für die konkrete Lage akzeptables Mass reduziert werden.