Aus dieser ergibt sich streckenweise eine erhebliche Unfallgefahr, worauf die Erbengemeinschaft zu Recht bereits am 14. November 2005 bei der Bauherrschaft pochte. Denn das Risiko darf nicht unterschätzt werden, dass beim Begehen des Geländes im betreffenden Bereich Mensch und Tier durch Stolpern bzw. mangelnde Trittsicherheit – zumal bei Regennässe oder Schnee – ausrutschen und, ohne Halt finden zu können, auf dem Abhang ein paar Meter in die Tiefe fallen und sich überschlagen könnten.