3.17 In ihrer dagegen erhobenen Beschwerde vom 4. Juli 2013 an den Regierungsrat machte die Erbengemeinschaft insbesondere geltend, die mit Beschluss des Stadtrats vom 20. Juni 2011 verfügte Absturzsicherung entlang der Grenze von GS Nr. H.________ sei nur auf einer Länge von 15 m angebracht worden und entspreche nicht den technischen Anforderungen der SIA-Norm und den BFU-Richtlinien an eine Absturzsicherung.