3.14 Gegen diese Verfügung erhob die Erbengemeinschaft am 31. Januar 2013 beim Stadtrat Beschwerde mit den Anträgen, der Entscheid des Baudepartementes vom 8. Januar 2013 sei aufzuheben, die Abnahme der Geländeböschung sei zu verweigern und das Baudepartement der Stadt Zug sei anzuweisen, ein korrektes Verfahren durchzuführen. Zur Begründung wurde u.a. ausgeführt, von ihrer Seite seien am Augenschein verschiedene Einwendungen zur ausgeführten Korrektur der Geländeböschung sowie zum erstellten Zaun zu Protokoll gegeben worden.