3.13 Unter Beteiligung der Erbengemeinschaft wie des Bauherrn führte das Baudepartement am 19. Dezember 2012 die "Bauabnahme der Geländeböschung" durch. Gestützt auf diese verfügte das Baudepartement am 8. Januar 2013 unter dem Titel "Bauabnahme" formell, dass die Geländeböschung abgenommen werde. In der Begründung der – im späteren Beschwerdeentscheid als "Beschlussprotokoll" bezeichneten – Verfügung wurde ausgeführt, die vorgängig zugestellten Unterlagen zu den Ausführungen der Geländeböschungen enthielten die Geometeraufnahmen entlang der gemeinsamen Grenze. Bei den Profilen 2, 3 und 4 entsprächen die Höhenaufnahmen dem ursprünglichen Terrainverlauf.