Der Baupolizeibehörde sei eine mehr als fünfjährige Untätigkeit vorzuwerfen. Dem Rechtsvertreter des Bauherrn wurde der Entscheid gemäss dem Dispositiv nicht zugestellt, allerdings am 17. Februar 2011 durch das städtische Baudepartement zur Kenntnis gebracht. Der Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.