Gemäss Protokollberichtigungsantrag vom 17. Mai 2010 wollte ein Vertreter der Erbengemeinschaft seinerseits zusätzlich gesagt haben, dass er sich wundere, dass die Baubewilligungsbehörde auflageweise keine Absturzsicherung (Zaun) verlangt habe. Der auf Wunsch der Stadt zur Stellungnahme eingeladene Bauherr verlangte eine Besprechung unter Leitung der Baudirektion, was die Erbengemeinschaft ablehnte. Daraufhin liess der Bauherr am 4. November 2010 eine Stellungnahme einreichen.