gemäss dieser Bestimmung sei die Bauherrschaft für die Sicherheit der Gebäude verantwortlich. Die Leiterin Baubewilligungen der Stadt erwiderte, nicht die Stadt, sondern die Eigentümer bzw. die Bauherrschaft seien für die Sicherheitsvorkehrungen an diesem Hang verantwortlich. Der Stadtrat habe in der Baubewilligung nichts angeordnet. Gemäss Protokollberichtigungsantrag vom 17. Mai 2010 wollte ein Vertreter der Erbengemeinschaft seinerseits zusätzlich gesagt haben, dass er sich wundere, dass die Baubewilligungsbehörde auflageweise keine Absturzsicherung (Zaun) verlangt habe.