An einer nächsten Besprechung solle dann aufgrund dieser Unterlagen über die Art und Weise der Schüttung, die Bepflanzung im Grenzbereich und die Sicherheitsprüfung durch einen Ingenieur oder Geologen diskutiert werden. Aufgrund der Stellungnahme des Grundbuchund Vermessungsamtes vom 26. Mai 2009 unternahm das Baudepartement nichts mehr und ging offenbar bis zum 20. Januar 2010 stillschweigend davon aus, dass von einer Verletzung der Bauordnung durch die Böschung keine Rede sein könne und seine Schlichtungsversuche deshalb gescheitert seien und darum der Fall als abgeschlossen betrachtet werden könne, während allfällige nachbarrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg geltend zu machen seien.