3.7 Am 15. Mai 2009 kam es zu einer Besprechung sämtlicher Parteien unter der Leitung des Baudepartements. Dabei wurde vereinbart, dass eine Stellungnahme des kantonalen Grundbuch- und Vermessungsamtes über die Grundlagen und Genauigkeit des von diesem Amt erstellten Höhenkurvenplans eingeholt werde. An einer nächsten Besprechung solle dann aufgrund dieser Unterlagen über die Art und Weise der Schüttung, die Bepflanzung im Grenzbereich und die Sicherheitsprüfung durch einen Ingenieur oder Geologen diskutiert werden.