3.6 Am 26. September 2008 liess die Erbengemeinschaft dem Baudepartement mitteilen, dass der Bauherr eigenmächtig in das Grundstück der Erbengemeinschaft eingegriffen und massive Terrainveränderungen ausgeführt habe, welche nie bewilligt worden seien. Das Terrain auf dem Grundstück der Erbengemeinschaft sei in den Zustand zu versetzen, in welchem es sich vor Baubeginn befunden habe. Des Weiteren sei für die Terrainveränderungen auf dem Baugrundstück ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen.