Witterungsverhältnisse im Sommer 2006 wegen Trockenheit und 2008 wegen des Winters nicht durchgeführt werden durften und der Bauherr deshalb Fristerstreckungen verlangte, oder weil die beiden Parteien im Gespräch standen und nach einer einvernehmlichen Lösung suchten. Unter anderem hatte die Erbengemeinschaft von der Bauherrschaft verlangt, dass ein Experte mit der Prüfung der Sicherheitsfrage beauftragt werden müsse.