In der Folge verhandelten die Erbengemeinschaft und der Bauherr ohne Erfolg über längere Zeit über eine einvernehmliche Lösung, namentlich die Veräusserung eines Landstreifens bzw. die Wiederherstellung des Geländeverlaufs. Die Wiederherstellung zögerte sich aus verschiedenen Gründen hinaus, so weil die Erbengemeinschaft dem Bauherrn verweigerte, für die Wiederherstellung des Terrains ihr Grundstück zu betreten (2007), weil die Erbengemeinschaft und der Bauherr längere Zeit über die Veräusserung eines Landstreifens bzw. die Wiederherstellung des Geländeverlaufs ohne Erfolg verhandelten (Sommer 2007), weil die Wiederherstellungsarbeiten aufgrund der