Lediglich im Übergangsbereich der Böschung zum bestehenden Terrain rage die Böschung infolge flacherer Ausbildung in die benachbarte Parzelle hinein und halte den Abstand von einem halben Meter zur Grundstücksgrenze nicht ein. Das Baudepartement forderte den Bauherrn auf, entweder sei die Böschung gemäss Bauordnung herzustellen und das Baudepartement zur Nachkontrolle einzuladen oder es sei dem Baudepartement bis spätestens 30. Juni 2006 die Zustimmung der Nachbarschaft für diese Abweichung zuzustellen. Dieses Schreiben liess das Baudepartement auch der Erbengemeinschaft zukommen.