3.2 Am 11. Mai 2006 stellte das städtische Baudepartement im Rahmen der Abnahmekontrolle fest, dass die mit Geotextilmatten gesicherte Böschung gut verwachsen sei und die Böschung der Baubewilligung entspreche. Lediglich im Übergangsbereich der Böschung zum bestehenden Terrain rage die Böschung infolge flacherer Ausbildung in die benachbarte Parzelle hinein und halte den Abstand von einem halben Meter zur Grundstücksgrenze nicht ein.