2.8 Am Augenschein erklärte der Beschwerdeführer, davon auszugehen, dass er zumindest nach Ablauf allfälliger Garantiefristen rechtlich nicht (mehr) verantwortlich sei. Er habe jedoch die Überzeugung, dass er für die Bauherrschaft das bestehende Problem lösen müsse. Sollte eine Lösung gefunden werden, sei er bereit, das Verfahren gemäss dieser zu Ende zu bringen. Allerdings sei er nicht gewillt, weitere zehn Jahre in diese Streitigkeit zu investieren. In seiner Zustimmungserklärung zum gerichtlichen Vergleichsvorschlag bestätigte er für den Fall des Zustandekommens des Vergleiches erneut, einen Zaun mit stabilen Holzpfosten und drei Querstreben zu erstellen.