2.2 Ausgangspunkt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist eine Bauabnahmeverfügung des Baudepartements der Stadt Zug vom 8. Januar 2013, worin die Geländeböschung zwischen dem Wiesland GS H.________ zu den GS J.________ als baubewilligungskonform genehmigt wurde. Adressaten der Verfügung waren der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Bauherr aus dem Baugesuch Nr. U.________ (Wohnüberbauung F.________strasse 27, 29 und 31 auf den GS N.________) und die Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks GS H.________, die in diesem Verfahren Beschwerdegegner sind. Die Verfügung wurde ebenfalls den Stockwerkeigentümern F.________strasse 27, 29 und 31 p.a. V.________ AG zugestellt.