2. In formeller Hinsicht von Amtes wegen zu prüfen ist die vom Gericht während des Verfahrens aufgeworfene und den Parteien zwischen den beiden Schriftenwechseln bereits zur separaten Stellungnahme unterbreitete Frage der Passivlegitimation des Beschwerdeführers betreffend den Streitgegenstand, d.h. ob oder inwieweit der V 2017 22 13