Zudem hat den Vergleichsvorschlag der Beschwerdeführer – wie auch der Stadtrat und die Baudirektion – explizit angenommen. Und die Erbengemeinschaft als Beschwerdegegnerin hat ihrerseits nach mehrfach erstreckten Fristen für eine Stellungnahme zum Vergleichsvorschlag klar beantragt, nun «in der Sache zu entscheiden». Da aus Sicht des Gerichts der Verfahrensausgang im Kernanliegen wesentlich den Anträgen der Erbengemeinschaft entspricht und schon der Schriftenwechsel ausführlich und der Augenschein aufschlussreich war, soll das wieder aufzunehmende Verfahren nun ohne verfahrensrechtliche Weiterungen zum Ende geführt werden. Dies dürfte auch im Interesse der Parteien liegen.