K. Am 12. Juni 2018 führte das Gericht einen Augenschein durch. In der Folge führten die Parteien Vergleichsverhandlungen. Wiederholt wurden ihnen die Fristen für eine abschliessende Stellungnahme in der Beschwerdesache erstreckt. L. Am 30. Juni 2020 unterbreitete der Referent den Parteien einen Vergleichsvorschlag. Diesem stimmten der Beschwerdeführer am 24. Juli 2020, die Baudirektion am 7. August 2020 und der Stadtrat am 10. August 2020 zu.