Wenn eine Dienstbarkeit formuliert werde, dass entlang der Grenze eine Hecke zu pflanzen sei, bedeute dies ebenfalls entlang der gesamten Grenze. Der fragliche Bereich sei somit klar fassbar. Die Länge der Absturzsicherung habe nie Gegenstand früherer Rechtsstreitigkeiten gebildet. Der Entscheid vom 20. Juni 2011 sei nämlich unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Der Regierungsrat habe zur Länge der Absturzsicherung keine neue Anordnung getroffen. J. Der Stadtrat verzichtete auf die Einreichung einer Duplik.