Was ferner die Länge des Zauns und den Wortlaut in der ursprünglichen Anordnung betreffe, so sei den Ausführungen der Beschwerdegegner in aller Deutlichkeit zu widersprechen. Aus dem Wortlaut "entlang der Grenze" werde gerade nicht unmissverständlich klar, auf welcher Länge die Abstandssicherung zu erstellen sei. Einerseits bedeute das Wort "entlang" im allgemeinen Sprachgebrauch nur, aber immerhin, dass etwas einer bestimmten örtlichen Gegebenheit folgend verlaufe. Spaziere z.B. jemand dem Rhein entlang, sei damit ein nicht weiter definiertes Teilstück des Rheins und gerade nicht der gesamte Verlauf von den Alpen bis in die Nordsee gemeint. Die Länge des relevanten Teilstücks sei mit der