verwendet werde. Der Beschwerdeführer habe nach Treu und Glauben davon ausgehen müssen, er habe gestützt auf Ziffer 1 des Beschlusses des stadträtlichen Entscheides vom 20. Juni 2011 eine Absturzsicherung entlang der ganzen Grenze des Grundstückes H.________ zu erstellen. Der Beschwerdeführer werde bei der Zugabe behaftet, dass die Erstellung einer Absturzsicherung eine geeignete Massnahme darstelle, um Unfälle (Menschen und Tiere) zu verhindern. Wie bereits erwähnt werde das Grundstück der Beschwerdegegner im Winter zum Schlitteln verwendet. Die Anordnung einer Absturzsicherung entlang der Grenze des Grundstückes H.___