Im Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2012 werde zwar der Terminus Abstandssicherung (und nicht Absturzsicherung) verwendet, doch gehe aus den Erwägungen des zitierten Beschlusses klar hervor, dass aufgrund sicherheitsrechtlicher Aspekte (d.h. zur Verhinderung von Abstürzen) das Erstellen einer Absturzsicherung verfügt worden sei. Gleiches ergebe sich aus dem Abnahmeprotokoll vom 8. Januar 2013, wo in den Erwägungen ausdrücklich der Terminus Absturzsicherung V 2017 22 8