Bezüglich der erforderlichen Länge des Zauns werde damit im Regierungsratsbeschluss einzig der bereits rechtskräftigen Baubewilligung Nachachtung verschafft und diese vollstreckt. Betreffend die Materialisierung werde darin aufgezeigt, dass diese zwingend stabil sein müsse und dass die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Absturzsicherung auf einer Länge von 15 Metern aus Holz dieser Anforderung nicht genüge. Mit der Formulierung "eine stabile Absturzsicherung, allenfalls bestehend aus Metallpfosten und Maschendraht" werde angezeigt, wie die Absturzsicherung ausgestaltet sein könne. Es könne selbstverständlich auch eine andere Materialisierung gewählt werden, solange diese ebenfalls stabil sei.