Mit Entscheid vom 8. Januar 2013 verfügte das Baudepartement der Stadt Zug die baurechtliche Abnahme der Geländeböschung, nachdem am 19. Dezember 2012 vor Ort eine Bauabnahme in Anwesenheit des Rechtsvertreters der Erbengemeinschaft stattgefunden hatte. Es wurde u.a. festgestellt, dass die verlangte Absturzsicherung "korrekt erstellt" sei. Die dagegen erhobene Beschwerde der Erbengemeinschaft vom 31. Januar 2013 mit den Anträgen, die Abnahme der erstellten Geländeböschung sei zu verweigern und das Baudepartement der Stadt Zug sei anzuweisen, ein korrektes Bewilligungsverfahren durchzuführen, wies der Stadtrat mit Entscheid vom 4. Juni 2013 ab.