BO sei nicht eingehalten"). Sollten die Terrainveränderungen nicht bewilligungsfähig sein, sei die Wiederherstellung des rechtmässigen ursprünglichen bzw. am 8. Juli 2003 mit der Umgebungsgestaltung bewilligten Zustandes zu verfügen. Sie habe innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Regierungsratsbeschlusses erstinstanzlich zu entscheiden. Der Regierungsrat warf der Baupolizeibehörde eine mehr als fünfjährige Untätigkeit vor.