Der Stadtrat sei aufsichtsrechtlich anzuweisen, für diese Terrainveränderungen nachträglich ein Bewilligungsverfahren und ein Verfahren betreffend Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durchzuführen. Die Baudirektion führte am 21. April 2010 auf Antrag der Beschwerdeführenden einen Augenschein durch.