In ihrer Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde vom 16. Dezember 2009 gegen den Stadtrat Zug beantragte die Erbengemeinschaft C.________ (im Folgenden Erbengemeinschaft) als Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks GS H.________ dem Regierungsrat, es sei festzustellen, dass im Zusammenhang mit dem Neubau der drei Mehrfamilienhäuser nicht bewilligte Terrainveränderungen auf den Grundstücken GS Nrn. I.________ vorgenommen worden seien. Der Stadtrat sei aufsichtsrechtlich anzuweisen, für diese Terrainveränderungen nachträglich ein Bewilligungsverfahren und ein Verfahren betreffend Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durchzuführen.